Die zeitgemäße Nutzung digitaler Endgeräte hat an den Ellentalgymnasien einen hohen Stellenwert. Hierzu trägt bei, dass SchülerInnen und LehrerInnen in überdurchschnittlichem Maße mit schulischen Tablets ausgestattet sind. Diese und andere digitale Endgeräte unterstützen uns alle in unseren schulischen Tätigkeiten, insbesondere bei der Gestaltung und Organisation des Lernens. Pausen sind wichtige Zäsuren zwischen diesen Phasen des Lernens: Sie dienen dazu, dass wir uns bewegen und etwas essen und trinken - im Interesse unserer Gesundheit und auch im Interesse unserer Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit im anschließenden Unterricht. Darüber hinaus steht in Pausen der direkte Kontakt zu den anderen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft im Mittelpunkt: Wir sind offen für reale Begegnungen und kommunizieren persönlich miteinander. Pausen kommen so uns allen zugute - sowohl individuell als auch im sozialen Miteinander. Auf diesen Grundsätzen beruhen die folgenden Regeln:
I. Private Endgeräte
1. SchülerInnen dürfen private Endgeräte angeschaltet in die Schule mitbringen.
2. Diese Geräte (z. B. Smartphones) bleiben während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände in der Schultasche; dies gilt auch für die Pausen. Die Geräte sind in einem komplett geräuschlosen Zustand. Telefonieren im Schulgelände ist weiterhin nicht erlaubt.
Ausnahmen:
a) Kopfhörer dürfen vor Unterrichtsbeginn um 7.45 Uhr auf dem Weg bis zum Gebäudeeingang verwendet werden. Danach ist die Nutzung untersagt.
b) Im Unterricht kann die unterrichtende Lehrkraft die Nutzung privater Geräte zu schulischen Zwecken erlauben. Hierbei sind die Anweisungen der Lehrkraft zu befolgen. Der Einsatz privater Endgeräte darf nicht zur Benachteiligung von SchülerInnen führen.
c) SchülerInnen der Klassenstufen 7 bis J2 dürfen zu Beginn der zwei großen Pausen und der Mittagspause im zuvor genutzten Klassenraum kurz für schulische Zwecke auf ihr privates Endgerät schauen, ohne die Lehrkraft explizit zu fragen, z. B. um Untis/IServ einzusehen (nicht erlaubt sind also beispielsweise Spiele oder Portale wie TikTok). Der Aufforderung einer Lehrkraft, das digitale Endgerät wegzupacken und sich nach draußen zu begeben, kommen die SchülerInnen umgehend nach.
d) SchülerInnen der Kursstufe (J1 und J2) und der Klassenstufe 10 dürfen ihre privaten Geräte in den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsräumen während Freistunden und in der Mittagspause nutzen.
e) In Notfällen dürfen SchülerInnen aller Klassenstufen ihr Smartphone immer nutzen, um Hilfe zu holen. Besteht für SchülerInnen dringender Klärungsbedarf, beispielsweise mit Erziehungsberechtigten, dürfen sie ihr Smartphone nach Rücksprache mit einer Lehrkraft verwenden. Im Krankheits- oder Verletzungsfall informiert weiterhin das Sekretariat die Erziehungsberechtigten.
3. Vor Klassenarbeiten und Prüfungen sollen, wenn die Lehrkraft dazu auffordert, alle digitalen Endgeräte wie Smartphones und Smart Watches abgegeben werden. Eine Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet.
II. Schulische Tablets
1. Für die Nutzung der schulischen Tablets gelten die im Leihvertrag und in der Umgangsvereinbarung festgelegten Regeln. Hierzu gehört, dass schulische Tablets nur für unterrichtliche Zwecke verwendet werden. Der Zugang zum Internet ist auf dem Schulgelände ausschließlich über das schulische WLAN gestattet; die Einrichtung von Hotspots ist nicht erlaubt.
2. Auf dem Schulgelände werden schulische Tablets während des Unterrichts in den Unterrichtsräumen genutzt. Des Weiteren gilt:
a) Schulische Tablets dürfen außerhalb des Unterrichtsraumes genutzt werden, soweit die unterrichtende Lehrkraft dies gestattet.
b) SchülerInnen der Kursstufe (J1 und J2) sowie der Klassenstufe 10 dürfen schulische Tablets in den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsräumen für unterrichtliche Zwecke nutzen.
c) Gemäß der Bibliotheksordnung ist in der Schulbibliothek die Nutzung schulischer Tablets für unterrichtliche Zwecke gestattet. Die Nutzung anderer digitaler Geräte (z. B. Smartphones) ist dort nicht erlaubt, es sei denn, eine Lehrkraft gestattet dies ausdrücklich.
3. In den Pausen ist von 2c) abgesehen die Nutzung schulischer Tablets in den für alle zugänglichen Bereichen der Schulgebäude (z. B. Flure, Treppenhäuser) und auf dem Schulhof nicht erlaubt. Lehrkräfte können hier im Bedarfsfall ihr Tablet als dienstliches Arbeitsgerät nutzen.
III. Weitere Regeln
1. Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, und Sounddateien ist ohne Erlaubnis der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen oder zu hören ist, nicht erlaubt.
2. Die Privatsphäre muss respektiert werden. Handys der SchülerInnen sind ähnlich wie die Schultasche als privat zu betrachten. Bei dem Verdacht auf einen Regelverstoß kann die Lehrkraft die Betroffenen auffordern, die aktuellen Inhalte zu zeigen.
3. Im Falle eines Regelverstoßes hat die Lehrkraft das Recht, Name und Klasse der Schülerin bzw. des Schülers zu notieren und den Regelverstoß der Klassenleitung zu melden. Eine unerlaubte Handynutzung gilt als einfacher Regelverstoß. Es wird gemäß Stufenplan vorgegangen.