Meldung von Erkrankungen 

Bei einer Erkrankung informieren Sie gerne am Tag der Erkrankung per Email die Klassenlehrkraft und ggf. die Fachlehrkräfte. 

Entschuldigung

Innerhalb von drei Werktagen muss eine schriftliche Entschuldigung in Papierform und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben im Original vorliegen. 

Sollte Ihr Kind so schnell nicht wieder in der Schule sein, können Sie gerne eine Entschuldigung schreiben und in den Briefkasten der Schule (Ellentalstraße 10) einwerfen oder einem anderen Kind zur Abgabe mitgeben. Diese sollte, wenn möglich, an die vereinbarte Lehrkraft oder den Briefkasten der Schule erfolgen. Ein Scan des Entschuldigungsheftes per Email reicht leider aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nicht aus. 

Sollte die Entschuldigung Ihres Kindes nicht fristgerecht ankommen, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt, führt zur Note ungenügend bei schriftlichen Leistungsmessungen und kann zu schlechteren mündlichen Noten führen. Bei gehäuften  unentschuldigten Fehlzeiten kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. 

Bitte prüfen Sie ggf. im Entschuldigungsheft, ob Ihr Kind die von Ihnen unterschriebene Entschuldigung von der Klassenlehrkraft abzeichnen lassen hat. Das Vorlegen der Entschuldigung ist eine Bringschuld und obliegt Ihnen bzw. Ihren Kindern. 

Antrag auf Beurlaubung bei vorhersehbarem Fehlen 

Eine Beurlaubung muss schriftlich in Papierform und mit Unterschrift bei uns eingehen.

Reichen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Fehlen ein. Sofern dies nicht möglich ist, nehmen Sie Kontakt zur Klassenlehrkraft auf und vereinbaren das weitere Vorgehen. 

Zuständig für Beurlaubungen ist:

  • für einzelne Stunden die betreffende Fachlehrkraft, 
  • für bis zu zwei Tage, die nicht an Ferien grenzen, die Klassenlehrkraft, 
  • in allen sonstigen Fällen die Schulleitung. Fehlzeiten, die an die Ferien angrenzen, sind immer bei der Schulleitung zu beantragen. 

Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben der Schulbesuchsverordnung, an die auch die Schulleitung bei der Genehmigung gebunden ist.

Bitte vermeiden Sie Termine, die auf die Unterrichtszeit fallen, wann immer dies möglich ist.